Gegenstand des Unternehmens:Gegenstand des Unternehmens sinddie Bereiche „Veranstaltungskonzeption und Durchführung“, „Werbedesign und Vermarktung“ sowie„Künstler-Vermittlung“. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
Gewährleistung:Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem Erscheinen aufWebseiten bzw. in weiteren elektronischen Werbeträgern, Postern, Flyern etc. zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen der Werbung schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.Bei fehlerhafter Werbung ist das Unternehmen nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzwerbung in dem Maße, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzwerbung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem Unternehmen trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu. Ein Fehler bei der Werbeschaltung im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs des Unternehmens liegen, oder durch den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu vertreten sind, hervorgerufen wird. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Pflichten des Auftraggebers:Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich z.B. Logos. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der Übermittlung auftreten. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft dem Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit Schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu zahlen.
Angebot und Abschluss:Angebote sind freibleibend. Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch unsere Mitarbeiter von Showmaker Entertainment getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Form. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Preislisten: Einzelpreise und Pauschalen aus Preislisten von Showmaker Entertainment basieren stets auf einer Mischkalkulation aus Selbstkosten für die in Einsatz zu bringenden Ressourcen wie Personal, Material und Drittdienstleistungen und umgelegten allgemeinen Kosten für Aufbau und Bereitstellung von Infrastruktur und Ressourcenmanagement. Weitere Kalkulationskomponenten sind umgelegte allgemeine Beratungs-, Organisations- und Administrationskosten sowie allgemeine Administrationsauslagen.Selbstkosten für Material und Personal sind z.B. Lohn, Honorarzahlung an das Einsatzpersonal sowie damit zusammenhängende Nebenkosten wie Versicherungen etc. und Zahlungen an Fremdlieferanten (z.B. für Outfit, Catering, Licht- & allgemeine Technik, Spedition etc.). Kosten für Aufbau und Bereitstellung von Infrastruktur und Ressourcenmanagement sind z.B. Aufwendungen für Aufbau und Pflege personeller, materieller und logistischer Infrastruktur – z.B. Materialbeschaffung, Lagerhaltung und Spedition, Networking, Auswahl und Kooperation mit Lieferanten von ergänzenden Zusatzdienstleistungen -, z.B. Aufbau und Aktualisierung von Lieferanten -Datenbanken. Allgemeine Beratungs-, Organisations- und Administrationskosten sind z.B.: Kosten für Auswahl, Beauftragung, Überwachung von Lieferanten undEinsatzpersonal. Allgemeine Administrationsauslagen sind z.B. Aufwendungen für Bürokosten, Reisekosten, Telekommunikation, Porto, Papier, Kopien usw.
Angebots- und Preisgestaltung: Die o.g. Einzelpreise und Pauschalen aus der Showmaker Entertainment Preisliste werden noch individuell und projektspezifisch je nach qualitativen und quantitativen Besonderheiten angepasst und in Form von Projektangeboten dem Auftraggeber angeboten. Dabei werden die Einzelpreise von Ressourcen je nach Art der Ressourcen, Zeiträume – saisonale Bedingungen, Kurzfristigkeit, projektspezifisch einzugehende Verpflichtungen gegenüber Lieferanten und Personal – usw. angepasst. Der Auftraggeber kann sich nach Erhalt eines Angebotes nicht darauf berufen, einzelnen Lieferanten gemäß Preisliste abzurechnen. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die allgemeinen Organisations- und Administrationskosten werden je nach internen Projektierungsaufwand, notwendiger Freihaltung von Kapazitäten, Konfigurationsaufwand der Realisationsmechanismen, Dispositionsaufwand der Ressourcen und im Hinblick auf besondere Bedingungen – Zeitraum, Art des Projektes – auch projektspezifisch angepasst und auf die projektierten Mengen an Ressourcen umgelegt werden. Projektspezifisch angebotene Pauschalen, z.B. km-, Projektmanagement-, Organisations-, Fahrtkosten-, sind von dieser Anpassung in besonderer Weise betroffen.Aus den genannten Gründen sind Einzelpreise und Pauschalen in dem Angebot somit nur im Zusammenhang mit dem für das jeweilige Projekt vorgesehenen Mengen und anderen Leistungspositionen darstellbar. In den Angeboten können aus verschiedenen Gründen teilweise Einzelpositionen zu Gunsten anderer Positionen subventioniert sein, so dass diese nur so im Zusammenhang mit anderen nicht subventionierten Margen stärkerer Positionen angeboten werden. Daher sind Angebote von Showmaker Entertainment als Projektangebote zu verstehen. Einzelpreise werden aufgeführt, um dem Auftraggeber darzustellen, wie sich die Kosten in etwa zusammensetzen.
Auftragsstornierung: Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an. Auftragsstornierungsgebühren fallen bis 2 Wochen vor dem Einsatz zu 60% des vereinbarten Auftragswertes aller Positionen an. Wird der Auftrag bis 1 Woche vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so verpflichtet sich dieser, 100% des gesamten Auftragswertes zu zahlen. Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich –falls nicht anders vereinbart – grundsätzlich nur auf den Auftrag als Ganzes und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen. Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht – wenn nicht anders vereinbart – weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand. Damit sind sowohl der Auftrag komplett als auch die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen gemeint. Bei Änderungen oder Stornierungen des Auftrages oder der im Auftrag enthaltenen Einzelleistungen – komplett oder teilweise – sind aus o.g. Gründen auf Gutschrift oder Erstattung etwa ersparter Aufwendungen ausgeschlossen.
Geltungsbereich:Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
Leistungsgarantie:Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei Showmaker Entertainment anzuzeigen, anderenfalls erlöschen etwaige Ansprüche.
Haftung: Das Unternehmen haftet nicht dafür dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.Für Schäden die durch Dritte entstanden sind, haftet das Unternehmen nicht. Anderweitige und darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung, insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen.
Haftungsausschluss:Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurden. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Copyright:Das Layout, die verwendeten Grafiken, Bilder und Schriftzüge, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors, in diesem Falle Showmaker Entertainment, nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für dieses zuständige Gericht gelten zu machen.Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
Abrechnung:Die Abrechnung des Auftrages, erfolgt ausschließlich durch Showmaker Entertainment und ist – wenn nicht anders vereinbart – sofort nach dem Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und auf unbestrittenen und rechtskräftigen Forderungen beruht. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
Sonstige Bedingungen:Auftraggeber und Showmaker Entertainment sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial, uneingeschränkt für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und –Produkte der Parteien beinhalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam. Weitere erwünschte organisatorische Aufgaben wie z.B. Projektmanagement, Reporting, Warenlogistik sowie nachträgliche Konzept- und Realisationsänderungen werden nach Std. Aufwand (80 €/Std.) abgerechnet. Diese können ggf. auch pauschal vereinbart werden.